❯ Während der Probezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz in der Regel noch nicht, da es erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit greift.
❯ In dieser Zeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis meist ohne Angabe von Gründen beenden. Nur in besonderen Fällen besteht ein erhöhter Kündigungsschutz.
❯ Auch wenn die Erfolgsaussichten für eine rechtliche Anfechtung begrenzt sind, kann eine individuelle Prüfung im Einzelfall sinnvoll sein – zum Beispiel, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Probezeit oder der Kündigungsfrist bestehen.