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Verstanden! Handelt es sich um eine Kündigung in der Probezeit?

Probezeitkündigung – Trifft einer der nachfolgenden besonderen Schutzgründe auf Sie zu?

❯  Während der Probezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz in der Regel noch nicht, da es erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit greift.
❯  In dieser Zeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis meist ohne Angabe von Gründen beenden. Nur in besonderen Fällen besteht ein erhöhter Kündigungsschutz. 
❯  Auch wenn die Erfolgsaussichten für eine rechtliche Anfechtung begrenzt sind, kann eine individuelle Prüfung im Einzelfall sinnvoll sein – zum Beispiel, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Probezeit oder der Kündigungsfrist bestehen.
❯  Während der Probezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz in der Regel noch nicht, da es erst nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit greift.
❯  In dieser Zeit kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis meist ohne Angabe von Gründen beenden. Nur in besonderen Fällen besteht ein erhöhter Kündigungsschutz. 
❯  Auch wenn die Erfolgsaussichten für eine rechtliche Anfechtung begrenzt sind, kann eine individuelle Prüfung im Einzelfall sinnvoll sein – zum Beispiel, wenn Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung der Probezeit oder der Kündigungsfrist bestehen.

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❯  Wir bieten Ihnen eine anwaltliche Erstberatung zum Festpreis von 190,- Euro an.
❯  Diese Gebühr kann in vielen Fällen von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.
❯  Falls keine Versicherung besteht, können Sie die Beratung selbstverständlich auch privat in Anspruch nehmen.
❯  In der Beratung klären wir: Ist Ihre Kündigung formal wirksam? Sind die Fristen eingehalten worden? Ergeben sich im Einzelfall doch Ansatzpunkte für ein rechtliches Vorgehen?
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